Allgemeine Informationen über Sachverständige

In welchen Bereichen sind die öffentlich bestellten Sachverständigen tätig?

Sie werden vor allem von Gerichten als neutrale Experten herangezogen.
Daneben erstellen sie Gutachten für private Auftraggeber.

Die öffentliche Bestellung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern für den gewerblichen Bereich aufgrund § 36 GewO, durch die Handwerkskammern für den handwerklichen Bereich gem. § 91 Abs. 1 Nr. 8 HWO und durch die Bezirksregierungen für verschiedene Sondergebiete aufgrund des bayerischen Sachverständigengesetzes vom 11.10.1950.

Was Sie über die „öffentliche Bestellung“ wissen sollten!

Die öffentliche Bestellung erfolgt nur, wenn die „besondere Sachkunde“ und die persönliche Eignung nach eingehender Überprüfung nachgewiesen worden sind. Für diese Überprüfungen gibt es besondere überregionale Fachausschüsse, die das hohe fachliche Niveau der öffentlich bestellten Sachverständigen sicherstellen. Öffentlich bestellte Sachverständige sind nach den Vorschriften der Sachverständigenordnung verpflichtet, ihre Gutachten absolut unabhängig und objektiv zu erstatten.

Öffentlich bestellte Sachverständige führen einen Rundstempel. Die unbefugte Verwendung des Sachverständigenrundstempels und irreführender Stempel verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und wird notfalls gerichtlich verfolgt.